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Bedingt durch die vom Freistaat Bayern umgesetzten Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionen und dem damit einhergehenden vierwöchigen Trainings- und Wettkampfverbot für den kompletten Breitensport im November hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) den vorzeitigen Gang in die Winterpause beschlossen. Gleichzeitig aber unterstrich das Gremium in seinem einstimmig getroffenen Beschluss die große Notwendigkeit, auf Sicht zumindest den Trainingsbetrieb in angepasster Form wieder zu gestatten, um weiteren Schaden von den Sportvereinen abzuwenden. Hier seien alle Sportfachverbände in der Pflicht, mit einer Stimme zu sprechen.
„Dass wir bereits jetzt mit allen Spiel- und in Altersklassen in die Winterpause gehen, ist sicherlich keine überraschende Nachricht, sondern vielmehr die logische Konsequenz aus dem jetzt verhängten Sportverbot“, betont Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich zeichnet: „Fakt ist, dass wir im kompletten November ein Sportverbot haben. Es wäre keinem Verein zuzumuten, jetzt abzuwarten und direkt im Dezember wieder ins Geschehen einzugreifen. Das wäre ohnehin nur mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen möglich gewesen. Es macht aber keinen Sinn, Mitte Dezember, wo vielerorts witterungsbedingt Spielen quasi schon unmöglich ist, nochmals einen Versuch zu unternehmen – zumal wir heute noch gar nicht wissen, wie sich die Zahl der Infektionen nach diesen harten Einschnitten entwickelt und welchen Kurs die Politik in vier Wochen verfolgt.“
Formell hat der BFV-Vorstand am Montagabend einstimmig die pandemiebedingte, allgemeine Wettkampfs-Spielbetriebsaussetzung bis 31. Dezember 2020 beschlossen, alle weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Spielplangestaltung für den Re-Start im neuen Jahr 2021 werden – wie auch schon in der Vergangenheit – individuell von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene getroffen. Grundsätzlich gilt für alle Ligen und Altersklassen weiterhin eine zweiwöchige Ankündigungszeit, ehe der Wettkampf-Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ERLAUBEN LIGA-POKAL-MODIFIKATIONEN
Mit der im April getroffenen Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern stattdessen fortzusetzen, hatte der BFV die Voraussetzung geschaffen, um maximal flexibel auf pandemiebedingte Folgen reagieren zu können. Im Falle eines Abbruchs wäre es alleine schon zeitlich nicht mehr möglich gewesen, eine neue Saison 2020/21 komplett auszutragen – zumal der Spielbetrieb in Bayern erst wieder am 19. September 2020 aufgenommen werden durfte. In der Entscheidungsfindung spielte auch immer ein möglicher zweiter Lockdown eine tragende Rolle. „Entsprechend haben wir auch die Durchführungsbestimmungen des neu geschaffenen Ligapokal-Wettbewerbs gestaltet. Oberste Priorität – und das war von Anfang an so auch klar kommuniziert worden – hat der Ligen-Spielbetrieb der Saison 2019/20, den es zu retten gilt, damit wir hoffentlich zum 1. Juli 2021 wieder in geordnete Bahnen übergehen können“, sagt Jürgen Faltenbacher: „Wir haben Bezirken und Kreisen deshalb bewusst völlige Freiheit bei der Ausgestaltung des Ligapokal-Modus‘ gewährt und dabei auch in den Statuten individuell geregelt, wie wir im Falle einer neuerlichen Zwangspause damit umgehen. Es gibt etwa Regelungen zur vorzeitigen Wertung oder zur Verkürzung des Liga-Pokals, um nur zwei Beispiele zu nennen. Diese Regelungen passgenau den unterschiedlichen Fortschritten in den einzelnen Spielebenen für einen Re-Start im Frühjahr 2021 anzugleichen, wird jetzt die Aufgabe sein. Wenn ich vereinzelt lese, dass der Ligapokal in Teilen schon jetzt eine Farce sei, dem muss ich klar und deutlich sagen, dass wir immer gesagt haben, dass es in dieser so nicht gekannten Situation zu Änderungen kommen kann – von der Modus-Modifikation bis hin zur gänzlichen Streichung.“
SPORTLER BRAUCHEN BEWEGUNG, VEREINE FINANZIELLE HILFEN
Dass der erneute Lockdown im Breitensport verheerende Folgen nach sich ziehen wird, war auch Thema der Online-Konferenz des BFV-Vorstands. „Wir wissen, was der Breitensport Großes in den Vereinen bewegt, gerade wenn es darum geht, Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Dass dies fortan für die Frauen und Männer, Jungen und Mädchen im ohnehin schon reduzierten Maße nicht mehr möglich ist, tut uns allen sehr weh. Darum ist es ganz besonders wichtig, dass dies nicht zum Dauerzustand wird – zumal wir mittlerweile wissen, dass das Infektionsrisiko beim Sport an sich äußerst gering ist. Dass Vereine und Verbände jetzt wiederholt vor extremen Herausforderungen stehen, liegt auf der Hand, wenn wir daran denken, dass Mitglieder fernbleiben müssen, sich womöglich in der Folge ganz abwenden oder Kinder erst gar keinen Zugang mehr zum Fußball im Verein finden. Das muss die Politik bei allen ihren Entscheidungen immer mit im Blick haben – und wir werden alles dafür tun, dass dieser Blick nicht verloren geht. Das darf keinesfalls passieren“, hatte BFV-Präsident Rainer Koch bereits bei Bekanntwerden der harten Einschnitte verdeutlicht: „Ungeachtet des Spielbetriebs, für den wir jetzt die folgenrichtige Entscheidung getroffen haben, müssen alle Sportfachverbände mit der Politik um Lösungen ringen, dass unsere Amateursportler rasch wieder in Bewegung kommen – auch wenn kein offizieller Wettkampf stattfindet. Unsere Vereine haben gemeinsam mit uns detaillierte Hygienekonzepte entwickelt und eindrucksvoll bewiesen, dass diese vorbildlich umgesetzt werden und maximal möglichen Schutz bieten.“
Für Sandra Hofmann, Vorsitzende des Frauen- und Mädchen-Ausschusses, sowie Florian Weißmann, Vorsitzender des Jugend-Ausschusses, ist klar, „dass wir gerade unseren Kindern wieder Bewegungsmöglichkeiten in den Vereinen bieten müssen. Wir alle wissen, wie wichtig Bewegung gerade im Kindesalter ist. In anderen Bundesländern wurden Kinder und Jugendliche vom Sportverbot ausgenommen, das sollte auch in Bayern möglich sein“.
SPORTFACHVERBÄNDE MÜSSEN SICH WEITER GEHÖR VERSCHAFFEN
Zudem erneuerte Koch die Forderung nach finanziellen Entschädigungen zum Erhalt der Vereinsvielfalt in Bayern: „Was für die Kultur gilt, beansprucht auch der Sport für sich. Das muss die Politik anerkennen, erste Signale gibt es ja bereits. Wir als Fachverbände müssen aber hartnäckig bleiben und mit einer unüberhörbaren Stimme sprechen.“
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+++ TOPBEITRAG DER WOCHE 02.11.20 - 08.11.20: Dieser Beitrag fand bei unseren Lesern in der vergangenen Woche das größte Interesse ! +++
Bedingt durch die vom Freistaat Bayern umgesetzten Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionen und dem damit einhergehenden vierwöchigen Trainings- und Wettkampfverbot für den kompletten Breitensport im November hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) den vorzeitigen Gang in die Winterpause beschlossen. Gleichzeitig aber unterstrich das Gremium in seinem einstimmig getroffenen Beschluss die große Notwendigkeit, auf Sicht zumindest den Trainingsbetrieb in angepasster Form wieder zu gestatten, um weiteren Schaden von den Sportvereinen abzuwenden. Hier seien alle Sportfachverbände in der Pflicht, mit einer Stimme zu sprechen.
„Dass wir bereits jetzt mit allen Spiel- und in Altersklassen in die Winterpause gehen, ist sicherlich keine überraschende Nachricht, sondern vielmehr die logische Konsequenz aus dem jetzt verhängten Sportverbot“, betont Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb in Bayern verantwortlich zeichnet: „Fakt ist, dass wir im kompletten November ein Sportverbot haben. Es wäre keinem Verein zuzumuten, jetzt abzuwarten und direkt im Dezember wieder ins Geschehen einzugreifen. Das wäre ohnehin nur mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen möglich gewesen. Es macht aber keinen Sinn, Mitte Dezember, wo vielerorts witterungsbedingt Spielen quasi schon unmöglich ist, nochmals einen Versuch zu unternehmen – zumal wir heute noch gar nicht wissen, wie sich die Zahl der Infektionen nach diesen harten Einschnitten entwickelt und welchen Kurs die Politik in vier Wochen verfolgt.“
Formell hat der BFV-Vorstand am Montagabend einstimmig die pandemiebedingte, allgemeine Wettkampfs-Spielbetriebsaussetzung bis 31. Dezember 2020 beschlossen, alle weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Spielplangestaltung für den Re-Start im neuen Jahr 2021 werden – wie auch schon in der Vergangenheit – individuell von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene getroffen. Grundsätzlich gilt für alle Ligen und Altersklassen weiterhin eine zweiwöchige Ankündigungszeit, ehe der Wettkampf-Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ERLAUBEN LIGA-POKAL-MODIFIKATIONEN
Mit der im April getroffenen Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern stattdessen fortzusetzen, hatte der BFV die Voraussetzung geschaffen, um maximal flexibel auf pandemiebedingte Folgen reagieren zu können. Im Falle eines Abbruchs wäre es alleine schon zeitlich nicht mehr möglich gewesen, eine neue Saison 2020/21 komplett auszutragen – zumal der Spielbetrieb in Bayern erst wieder am 19. September 2020 aufgenommen werden durfte. In der Entscheidungsfindung spielte auch immer ein möglicher zweiter Lockdown eine tragende Rolle. „Entsprechend haben wir auch die Durchführungsbestimmungen des neu geschaffenen Ligapokal-Wettbewerbs gestaltet. Oberste Priorität – und das war von Anfang an so auch klar kommuniziert worden – hat der Ligen-Spielbetrieb der Saison 2019/20, den es zu retten gilt, damit wir hoffentlich zum 1. Juli 2021 wieder in geordnete Bahnen übergehen können“, sagt Jürgen Faltenbacher: „Wir haben Bezirken und Kreisen deshalb bewusst völlige Freiheit bei der Ausgestaltung des Ligapokal-Modus‘ gewährt und dabei auch in den Statuten individuell geregelt, wie wir im Falle einer neuerlichen Zwangspause damit umgehen. Es gibt etwa Regelungen zur vorzeitigen Wertung oder zur Verkürzung des Liga-Pokals, um nur zwei Beispiele zu nennen. Diese Regelungen passgenau den unterschiedlichen Fortschritten in den einzelnen Spielebenen für einen Re-Start im Frühjahr 2021 anzugleichen, wird jetzt die Aufgabe sein. Wenn ich vereinzelt lese, dass der Ligapokal in Teilen schon jetzt eine Farce sei, dem muss ich klar und deutlich sagen, dass wir immer gesagt haben, dass es in dieser so nicht gekannten Situation zu Änderungen kommen kann – von der Modus-Modifikation bis hin zur gänzlichen Streichung.“
SPORTLER BRAUCHEN BEWEGUNG, VEREINE FINANZIELLE HILFEN
Dass der erneute Lockdown im Breitensport verheerende Folgen nach sich ziehen wird, war auch Thema der Online-Konferenz des BFV-Vorstands. „Wir wissen, was der Breitensport Großes in den Vereinen bewegt, gerade wenn es darum geht, Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Dass dies fortan für die Frauen und Männer, Jungen und Mädchen im ohnehin schon reduzierten Maße nicht mehr möglich ist, tut uns allen sehr weh. Darum ist es ganz besonders wichtig, dass dies nicht zum Dauerzustand wird – zumal wir mittlerweile wissen, dass das Infektionsrisiko beim Sport an sich äußerst gering ist. Dass Vereine und Verbände jetzt wiederholt vor extremen Herausforderungen stehen, liegt auf der Hand, wenn wir daran denken, dass Mitglieder fernbleiben müssen, sich womöglich in der Folge ganz abwenden oder Kinder erst gar keinen Zugang mehr zum Fußball im Verein finden. Das muss die Politik bei allen ihren Entscheidungen immer mit im Blick haben – und wir werden alles dafür tun, dass dieser Blick nicht verloren geht. Das darf keinesfalls passieren“, hatte BFV-Präsident Rainer Koch bereits bei Bekanntwerden der harten Einschnitte verdeutlicht: „Ungeachtet des Spielbetriebs, für den wir jetzt die folgenrichtige Entscheidung getroffen haben, müssen alle Sportfachverbände mit der Politik um Lösungen ringen, dass unsere Amateursportler rasch wieder in Bewegung kommen – auch wenn kein offizieller Wettkampf stattfindet. Unsere Vereine haben gemeinsam mit uns detaillierte Hygienekonzepte entwickelt und eindrucksvoll bewiesen, dass diese vorbildlich umgesetzt werden und maximal möglichen Schutz bieten.“
Für Sandra Hofmann, Vorsitzende des Frauen- und Mädchen-Ausschusses, sowie Florian Weißmann, Vorsitzender des Jugend-Ausschusses, ist klar, „dass wir gerade unseren Kindern wieder Bewegungsmöglichkeiten in den Vereinen bieten müssen. Wir alle wissen, wie wichtig Bewegung gerade im Kindesalter ist. In anderen Bundesländern wurden Kinder und Jugendliche vom Sportverbot ausgenommen, das sollte auch in Bayern möglich sein“.
SPORTFACHVERBÄNDE MÜSSEN SICH WEITER GEHÖR VERSCHAFFEN
Zudem erneuerte Koch die Forderung nach finanziellen Entschädigungen zum Erhalt der Vereinsvielfalt in Bayern: „Was für die Kultur gilt, beansprucht auch der Sport für sich. Das muss die Politik anerkennen, erste Signale gibt es ja bereits. Wir als Fachverbände müssen aber hartnäckig bleiben und mit einer unüberhörbaren Stimme sprechen.“
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Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hält auch weiterhin an seinen flexiblen Maßnahmen zur Durchführung des Amateurfußball-Spielbetriebs im Freistaat während der Corona-Pandemie fest – das ist das Ergebnis einer Sitzung vom Montagabend, in der die Lage nochmals intensiv erörtert worden ist. Seit dem Re-Start am 19. September 2020 konnten in Bayern 43.208 Partien und damit über 85 Prozent aller angesetzten Spiele durchgeführt werden.
Eine Generalabsage ist aktuell und stets vorbehaltlich weitergehender staatlicher Maßnahmen nicht vorgesehen. Aktuell ist der Breitensport in Bayern weiterhin erlaubt. „Auch wenn die staatlichen Vorgaben den Breitensport ausdrücklich auch weiterhin zulassen und sich Mediziner ebenso wie Wissenschaftler unisono einig sind, dass das Fußballspiel an sich kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt, so ist die Verunsicherung allerorten spürbar. Deswegen kann jeder Verein, der Bedenken hat und in einem solchen Gebiet beheimatet ist oder eben dort antreten soll, sein Spiel auf Antrag kostenfrei verlegen“, hatte der im BFV-Präsidium für den Spielbetrieb zuständige Schatzmeister Jürgen Faltenbacher bereits in der vergangenen Woche gesagt: „Denjenigen, die spielen wollen, sollen auch jetzt spielen dürfen. Dabei ist klar, dass nicht das Fußballspiel selbst ein erhöhtes Risiko darstellt, sondern An- und Abreise, Aufenthalte in den Umkleiden und Duschen oder in den Zuschauerbereichen. Hier, und das ist mir sehr wichtig, haben wir es alle selbst in der Hand. Jeder muss alles dafür tun, um Kontakte zu beschränken und Gefahren erst gar nicht entstehen zu lassen.“
Aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hatte der BFV am vergangenen Freitag im sogenannten Corona-Paragrafen 94 der Spielordnung die zusätzliche Möglichkeit kostenloser Spielverlegungen geschaffen – und zwar für alle Vereine, die in einer Region mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert ab 50 beheimatet sind oder nicht zu Partien in solche Gebiete reisen wollen (bzw. nicht gegen Gegner aus solchen Gebieten antreten wollen). Eine Zustimmung des gegnerischen Vereins ist dabei nicht erforderlich. Es reicht aus, einen Antrag beim jeweiligen Spielleiter zu stellen sowie den Gegner sowie den Schiedsrichter rechtzeitig über eine solche Entscheidung von Vereinsseite zu informieren.
Auch jetzt, also am vergangenen Wochenende, gingen rund zwei Drittel aller Partien über die Bühne. Bekanntlich hatten sich Anfang September etwas mehr als 80 Prozent der bayerischen Vereine dafür ausgesprochen, den Spielbetrieb in diesem Jahr wieder aufzunehmen, sollten dies die staatlichen Vorgaben ermöglichen.
AUSNAHMEREGELUNG GREIFT NICHT IN DER REGIONALLIGA BAYERN
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020, ausgenommen hiervon ist die Regionalliga Bayern – dies hat der Vorstand jetzt so beschlossen. „Hintergrund, die Regionalliga Bayern von der Möglichkeit der einseitigen Spielabsage auszunehmen, ist für den Vorstand zuvorderst die besondere Terminsituation, die sich vor allem aus der Schnittstelle zur 3. Liga und den damit einhergehenden Aufstiegsspielen auf nationaler Ebene ergibt“, sagt BFV-Verbandsspielleiter Josef Janker.
STAATSREGIERUNG ERLAUBT BEI INZIDENZEN ÜBER 100 NUR NOCH 50 ZUSCHAUER
Die Bayerische Staatsregierung hat nach der Regierungserklärung von Markus Söder in der aktuell gültigen Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Änderungen vorgenommen, die auch den Amateurfußball-Spielbetrieb betreffen.
So besagt der am 22. Oktober 2020 geänderte § 26 (2) 2, dass beim Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes 100 (Ampelfarbe dunkelrot) die Zahl der Zuschauer auf 50 begrenzt ist – nicht mit inbegriffen sind hierbei Spieler, Trainer und Funktionspersonal.Bereits vor einer Woche hatte das Kabinett beschlossen, dass Besucher von Fußballspielen in Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz größer 35 zwingend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben.
Im Berchtesgadener Land besteht mit Stand 26. Oktober 2020 ein Inzidenzwert von 236,95. Die bis 2. November 2020, 24 Uhr gültige Allgemeinverfügung des Landkreises BGL untersagt derzeit Sportveranstaltungen einhergehend mit der Untersagung des Betriebes von Sportstätten/Sportplätzen. Der SV Laufen hat bis auf weiteres den Trainingsbetrieb ausgesetzt.

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Der Spielbetrieb im Kreis Inn/Salzach steht vor enormen Problemen, eine ordnungsgemäße Beendigung der Meisterschaftsspiele in der laufenden Saison 19/20 ist sehr gefährdet. Die allgemeine Situation um Covid 19 ist bekannt, die Inzidenzzahlen sind hoch, im Kreis Berchtesgadener Land gibt es aktuell einen kompletten Lock Down und das alles macht – obwohl Fußballspiele außerhalb des Lock Down Gebiets explizit nach wie vor erlaubt sind – es im Gesamten einfach schwierig.
Die Umstände sind vielfältig und gehen von drohenden Arbeitgebern, Arbeitsausfälle, Ängste der Vorstände/Spieler/Familien bis hin zur bekannten Ansteckungsgefahr. Obwohl bisher kein Einziger bekannter Fall direkt vom Fußball spielen kommt und das Spielen selbst durch die Freiluft und die Hygieneregeln weniger gefährlich ist als vieles Andere, sind diese Unsicherheiten nicht zu übersehen. Um den noch offenen Nachholspielen die notwendige Priorität zu geben und eine ordnungsgemäße Beendigung der BFV Meisterschaftsspiele der Saison 19/20 wieder in den Bereich des Möglichen zu rücken, ergehen hiermit folgende Beschlüsse des KSPA Inn/Salzach:
Zum Ligapokal:
- Der Ligapokal im gesamten Kreis Inn/Salzach wird mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, alle aktuell noch angesetzte Spiele werden abgesetzt;
- Über die Fortsetzung des Ligapokals im Kreis Inn/Salzach wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden
- Die Entscheidung darüber wird amtlich bekannt gegeben
- Auf die amtlich veröffentlichen Durchführungsbestimmungen wird verwiesen
Zur Meisterschaft der Punktrunde 19/20:
- Ausgefallene und abgesagte Meisterschaftsspiele werden soweit wie möglich ab sofort neu terminiert und amtlich angesetzt
- Für diese Spiele gelten die gültigen Hygieneregeln und die aktuelle SPO des BFV
- Ziel ist es, die Anzahl der offenen Nachholspiele noch heuer in hoher Zahl zu minimieren.
Im Namen des Kreisausschuss Inn-Salzach
Carmen J. Gardill Hans Mayer
Kreisvorsitzende Kreisspielleiter



