Eltern von minderjährigen Kindern können bei Trainings- und Vorbereitungsspielen ihrer Schützlinge ab sofort wieder zuschauen: Das hat das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einer Mitteilung an die bayerischen Sportfachverbände klargestellt. „Bei minderjährigen Spielern ist die Anwesenheit der Eltern als Sorgeberechtigte möglich“, heißt es in dem Schreiben.
In der Konkretisierung der Regelungen nach § 9 der 6. BayIfSMV von staatlicher Seite heißt es außerdem, dass Journalisten zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine Sonderrolle zukommt: „Auch hier möchten wir auf die Abgrenzung zu Zuschauern hinweisen, da Pressevertreter vielmehr ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen und folglich keine Zuschauer im klassischen Sinne sind.
“Sowohl für Erziehungsberechtigte als auch für Medienvertreter gilt es nach wie vor, unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten."
Hinweis SV Laufen: Konkret bedeutet das im Rahmen des Hygienekonzeptes beim SV Laufen, dass es nun für die Jugendtestspiele drei Zonen auf dem Sportgelände gibt.
Hier die genaue Zonierung:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“:
• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Ggf. Medienvertreter
• Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen.
• Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück können unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
• Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“:
• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen
o Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
• Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung.
• Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Trainingsspielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen und vom Hygienebeauftragten festgelegt.
• In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung geachtet.
• Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung (höchstens 2 Personen mit größtmöglichen Abstand in Mehrfachduschen).
• Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 "Zuschauer":
Dieser Bereich gilt ausschließlich für die Erziehungsberechtigten minderjähriger Spieler und Spielerinnen und wird ebenfalls eigens abgesteckt und markiert.

