Der Verbands-Jugendausschuss (VJA) hat in seiner Sitzung am Donnerstag, den 26. Juni eine Anpassung für den Übergangsbereich vom Junioren- zum Herrenspielbetrieb auf den Weg gebracht. Demnach soll im Spieljahr 2021/22 die aktuell gültige Obergrenze von maximal drei U20-Spielern im U19-Spielbetrieb (maximal drei U19-Spieler bei U18-Spielbetrieb) aufgehoben werden. In den Kreisen Coburg/Kronach, Donau/Isar, Inn/Salzach und Rhön wird die Regelung aufgrund des U18-Spielbetriebs für die U19-Spieler entsprechend umgesetzt. In den beiden niederbayerischen Kreisen bleibt es dagegen bei der begrenzten Anzahl zum Einsatz von U19-Spielern in der U18-Altersklasse. Die entsprechenden Anpassungen in der Jugendordnung, sowie den jeweiligen Durchführungsbestimmungen sollen im Laufe des Juli erarbeitet und dem Verbands-Vorstand vorgelegt werden und spätestens zum 1. August 2021 in Kraft treten.
Der Verbands-Jugendausschuss hatte zuvor für die Einschätzung, ob die Verantwortlichen in den Vereinen einen erhöhten Bedarf beim Übergang vom Jugend- in den Herrenbereich sehen, vom 31. Mai bis 13. Juni eine Umfrage durchgeführt. Dabei sprachen sich 53,5 Prozent der 785 Teilnehmer dafür aus, die aktuell gültige Obergrenze von maximal drei U20-Spielern (bei U18-Spielbetrieb maximal drei U19-Spieler) zu kippen.
„Als Spieler freut man sich, wenn man im Herrenbereich kicken darf. Allerdings schafft nicht jeder sofort den Übergang. Gerade mit Blick auf die vergangenen zwei Spieljahre mit richtig wenig Spielen halte ich diese Spielmöglichkeit für den richtigen Weg um gerade den Spielern eine adäquate Entwicklung auf dem Weg in die Herrenmannschaft zu ermöglichen, die diese noch benötigen“, erklärt Felix Stingl, U23-Mitglied im VJA
.Hintergrund: Warum U20-Spieler bei Junioren?
Der Übergang aus dem Junioren- in den Herrenbereich verläuft üblicherweise sehr fließend. Während einige A-Junioren-Spieler des älteren Jahrgangs frühzeitig an den Herrenbereich herangeführt werden und dort auch Fuß fassen können, benötigen andere etwas mehr Entwicklungszeit. Aus diesem Grund hat der Verbands-Jugendausschuss zum Beginn des Spieljahres 2020/2021 den U20-Spielern – also den gerade aus dem Juniorenbereich ausgeschiedenen Spielern – die Möglichkeit gegeben, noch bei der A-Jugend in Meisterschaftsspielen mitwirken zu können.
Diese Spielmöglichkeit wurde an drei Bedingungen geknüpft:
- Der Einsatz ist nur in Spielklassen auf Kreisebene möglich
- Die Einsatzmöglichkeit gilt für maximal drei Spieler pro Spiel
Ein Einsatz ist nur möglich, so lange dieser Spieler maximal in drei Herrenspielen eingesetzt wurde. Ab dem vierten Einsatz ist das Sonder-Spielrecht bei den A-Junioren verwirkt
Eine Auswertung ergab, dass im Herbst 2020 an den sechs möglichen Spieltagen bayernweit 445 U20-Spieler aus über 200 Vereinen bei den A-Junioren eingesetzt wurden. „Die Einführung dieser Regelung wurde von einigen Seiten als nicht notwendig erachtet. Im Nachgang kann man festhalten, dass der Ansatz nicht völlig falsch war und es durchaus einen Bedarf gibt“, erklärt Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen zwei Spielbetriebsaussetzungen ist für die Spieler des Jahrgangs 2002 zudem die Situation entstanden, dass diese innerhalb von zwei Spieljahren im besten Fall auf maximal 16 Einsätze in Meisterschaftsspielen kommen können. Diese fanden jeweils im Herbst 2019 und 2020 statt. Üblicherweise liegt die Anzahl der Einsätze mindestens doppelt so hoch.