Schon seit 2020 räumt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im Rahmen eines Pilotprojekts Vereinen auf Kreisebene die Möglichkeit ein, U20-Spieler unter gewissen Rahmenbedingungen auch weiter bei den A-Junioren einzusetzen. So war es seither erlaubt, pro Meisterschaftsspiel (Pokalrunden und Hallenmeisterschaften ausgeschlossen) jeweils bis zu drei U20-Spieler auflaufen zu lassen. Gleichzeitig wurde in § 7 Absatz 9 der BFV-Jugendordnung festgelegt, dass die Einsatzerlaubnis eines U20-Spielers im Jugendbereich erlischt, sobald dieser vier Spiele für eine Herrenmannschaft absolviert hat.
Intention der eingeführten Regel war es, jungen Spielern den Übergang aus dem Junioren- in den Herrenbereich zu erleichtern. Während bei einigen Spielern der Wechsel in den Herrenbereich fließend verläuft, benötigen andere etwas mehr Entwicklungszeit.
Nach gut zwei Jahren hat der Verbands-Jugendausschuss (VJA) um Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann mit Blick auf den Ende Juni anstehenden Verbandstag die aktuelle Regel noch einmal auf den Prüfstand gestellt – und dafür im Rahmen eines Meinungsbildes die Vereine wiederholt mit ins Boot geholt. Insgesamt haben sich von den insgesamt 2554 bayerischen Klubs, die eine A- und/oder B-Jugend für den Spielbetrieb gemeldet haben, 877 (ca. 34 Prozent) an der Umfrage beteiligt. Gestellt wurden folgende Fragen:
Soll in Zukunft die Begrenzung auf maximal drei U20-Spieler pro Meisterschaftsspiel bestehen bleiben?
Soll mit dem vierten Einsatz in einem das Sonder-Spielrecht des U20-Spielers bei den A-Junioren weiterhin verwirken?
Das Ergebnis des Meinungsbildes: 56 Prozent der Vereinsvertreter*innen haben sich dafür ausgesprochen, die Begrenzung auf drei U20-Spieler pro Meisterschaftsspiel beizubehalten. 58 Prozent wollen die Regel, dass das Spielrecht im Juniorenbereich nach dem vierten Einsatz in einer Herrenmannschaft erlischt, streichen.